ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

ZDH informiert zur Barrierefreiheit von Firmen-Webseiten


Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat für Handwerksbetriebe zu den Themen "Verpflichtende barrierefreie Gestaltung von Firmen-Webseiten" informative Merkblätter und hilfreiche Praxishinweise zusammengestellt. Hintergrund: Aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen bestimmte Webseiten ab dem 29.Juni 2025 für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sein. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels E-Commerce (B2C-E-Commerce; zum Beispiel Online-Shops oder Buchungen von B2C-Handwerksleitstungen) ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Mio. EUR Jahresumsatz sind davon ausgenommen.

Ausführliche Informationen und FAQs zum BFSG: www.zdh.de
aus Parkett Magazin 04/25 (Wirtschaft)