Kleiner Fehler - Großer Schaden | Sonderkonstruktion mit Tücken im Detail
Nachträglich eingebaute Fußbodenheizung führt zu Totalschaden
Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um einen Praxisfall, der sich beim nachträglichen Einbau eine Fußbodenheizung in einem Einfamilienhaus ereignete.Eine junge Familie kaufte ein zu sanierendes Einfamilienhaus und hatte den Wunsch, im Erdgeschoss auf 85m
2 nachträglich eine Fußbodenheizung einzubauen. Der Heizungsbauer schlug das nachträgliche Einfräsen der Heizleitungen in den Bestandsestrich vor. Wie üblich wurde fürs Einfräsen ein Subunternehmer beauftragt. Die Heizrohre wurden von der Heizungsfirma verlegt. Im Nachgang wurde ein weiterer Subunternehmer mit dem Einspachteln der Heizrohre beauftragt, bevor der Estrichleger einen Dünnestrich für den Höhenausgleich im Verbund verlegte. Sieben Tage nach der Verlegung des Dünnestrichs wurde das Aufheizprogramm gestartet. Dieses musste jedoch nach drei Tagen und 45 °C Vorlauftemperatur abgebrochen werden, da folgendes Erscheinungsbild vorlag: An dem eingebauten Dünnestrich zeigte sich eine deutliche Rissbildung. Zudem wies der Boden bei Belastung spürbare Eigenbewegungen auf, die mit markanten Knackgeräuschen einhergingen.
Folgende vier Akteure waren an dem Fall beteiligt:
-der Heizungsbauer, der bis auf den Estrichleger alle beauftragt hatte und den Aufbau vorschlug
-der Einfräser, der die Schlaufen in den Bestandsestrich einfräste
-der Fliesenleger, der die Rohre mit Fliesenkleber einspachtelte
-der Estrichleger, der den zementären Dünnestrich bzw. die Spachtelmasse aufbrachte
Da sich die vier Handwerker nicht einig wurden, wurde der Sachverständige vom Bauherrn mit der Aufklärung des Schadensfalls beauftragt.
Schaden
Totalschaden an Bodenkonstruktion
Die Fragestellung lautete, was ist die Ursache für das Schadensbild? Beim ersten Ortstermin waren bis auf den Fräser der Heizleitungen alle Beteiligten vor Ort. Dieser sah keine Notwendigkeit zum Erscheinen, da aus seiner Sicht seine Leistung nicht schadensursächlich war.
Mittlerweile waren schon an mehreren Stellen die komplett abgelösten Estrichschollen aufgenommen worden, sodass es problemlos möglich war, die Dicke des zementären Dünnestrichs nachzumessen und die Heizleitungen einzusehen. Sehr hilfreich war, dass in der Küche bisher kein Dünnestrich aufgebracht wurde, da diese einen 25 mm dicken Natursteinbelag erhalten sollte. Die Überprüfung des Fliesenklebers ergab eine geringe Festigkeit sowohl zwischen den Heizrohren als auch auf dem Altestrich.
Überwiegend erfolgte der Abriss direkt am Fliesenkleber. In einigen Bereichen hingegen (vor allem an den engen Bögen) konnte festgestellt werden, dass der Bestandsestrich durch das Einfräsen derart geschädigt wurde, dass dort der Abriss im Estrich stattfand.
Ursachen
Zwei Ursachen führten zum Schaden
Nachdem alle Untersuchungsergebnisse zusammengetragen worden waren, konnten zwei Ursachen für die Schäden beziffert werden: Hauptursächlich für den Schaden war der ungeeignete Fliesenkleber. Dieser war nämlich nicht geeignet, die schwund- und thermischen Spannungen des Dünnstrichs abzutragen, da er nur sehr geringe Festigkeiten aufwies. Der Abriss erfolgte direkt am Fliesenkleber, der das schwächste Glied in der Kette war.
Des Weiteren konnte der Sachverständige feststellen, dass durch das Einfräsen des Bestandsestrichs dieser stellenweise deutlich geschwächt und zerstört wurde. Am Bestandsestrich waren keinerlei Randfugen mehr vorhanden.
Besonders schwierig war die Frage: In welchen Verantwortungsbereich fallen die vorhandenen Schäden? War es der Estrichleger, der auf dem Fliesenkleber spachtelte? Tatsächlich war der Untergrund nicht ausreichend fest für einen Verbund gewesen. Das konnte in der Küche eindeutig nachgewiesen werden. Und am Bestandsestrich lagen keine Randfugen vor.
Welchen Anteil trägt der Fliesenleger, der mit einem ungeeigneten Fliesenkleber spachtelte? Da mit einem Standard-Fliesenkleber nicht die notwendige Festigkeit für einen nachfolgenden Verbundestrich hergestellt werden kann, leistete der Fliesenleger einen Beitrag. Es gibt es mittlerweile von fast jedem Bauchemiehersteller spezielle Aufbauempfehlungen und Broschüren mit geeigneten Produkten.
Der Fräser der Heizleitungen kümmerte sich überhaupt nicht um die Rahmenbedingungen wie Randdämmstreifen, Bewegungsfugen, Tragfähigkeit des Estrichs usw. Er war auch der Einzige, der sich an der Sanierung nicht beteiligen wollte.
Ist das Handeln des Heizungsmonteurs, der den Vorschlag zum Einfräsen unterbreitete, mitursächlich für den Schaden? Der Sachverständige bejahte diese Frage, da der Heizungmonteur die Planung und Ausführung mit Subunternehmern durchführen ließ. Im Endeffekt konnte der Bodenaufbau nicht "geheilt" werden, sodass der gesamte Estrich ausgetauscht werden musste.
Verantwortlichkeit
Alle Beteiligten waren verantwortlich
Die Eigentümer bestanden auf den Austausch des gesamten Bodens und mussten die sogenannten Sowieso-Kosten selbst tragen. Alle anderen Kosten wurden anteilig auf die vier Handwerker aufgeteilt.
Dieser Schaden zeigte wieder einmal eindrucksvoll, dass gerade bei Sonderkonstruktionen und von der Norm abweichenden Ausführungen, sehr akribisch geprüft werden muss, wie dieser Aufbau erfolgen kann und wer die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit trägt.
aus
FussbodenTechnik 02/26
(Wirtschaft)