Kleiner Fehler - Großer Schaden | Unsicherheit beim Betreiber einer Münchner Sporthalle

Unverschraubte Sperrholz-Trägerplatten lassen Linoleumbelag reißen

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. In diesem Fall geht es um den Linoleumbelag in einer Münchner Turnhalle, wo sich Trägerplatten so stark abzeichneten, dass der Belag riss.

Ein Bauherr ließ vor gut zehn Jahren eine Sporthalle vor einer Hochschule in München neu errichten. Um die Sicht auf das Hauptgebäude nicht zu versperren, erfolgte der Neubau zu ungefähr 70 % in die Tiefe. Die Folge: Die Bodenplatte der Sporthalle befand sich sehr nahe am Grundwasser.

Innerhalb der Sporthalle entschieden sich die Verantwortlichen für einen flächenelastischen Sportboden mit einem Linoleumbelag. Nach einer rund zehnjährigen Nutzung kam es an einigen Stellen zunächst zu unerklärlichen Rissen im Belag. Hinzu kam, dass die Betreiber in drei Bodenhülsen für versenkbare Säulen stehendes Wasser entdeckten. Die Sorge war deshalb groß, dass die gesamte Fußbodenkonstruktion durch eindringendes Wasser in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Im schlimmsten Fall rechneten die Verantwortlichen damit, dass die Risse Vorboten eines durch Feuchteeinwirkung verursachten Totalschadens sein könnten. Deshalb wurde der Sachverständige eingeschaltet, um der Schadensursache auf den Grund zu gehen und bei Bedarf einen Sanierungsvorschlag zu machen.

Schaden

Unverschraubte Trägerplatten
sorgen für "Überzähne"

Über die drei Hallenflächen verteilt zeichnete sich ohne erkennbares Muster in fünf Bereichen die Sperrholz-Trägerplatte deutlich ab. An diesen Stellen bog sich die Fläche deutlich stärker durch als normal. In der Folge riss an den Plattenstößen der Linoleumbelag.

Nach dem Entfernen des Linoleumbelags war eine 12 mm dicke Birken-Sperrholzplatte erkennbar, die sich am Stoß deutlich abhob, sodass Überzähne entstanden. Überzähne sind Höhenunterschiede zwischen zwei nebeneinander liegenden Bauelementen. Dieser Höhenversatz stellt sowohl eine Stolperfalle dar als auch ein ästhetisches Problem.

Ursache

Fehlende Verschraubung
an Plattenstößen

Nach der Bauteilöffnung konnte der Sachverständige den Blindboden auf einer Kreuzlattung genauer in Augenschein nehmen. Die Überprüfung der Holzfeuchten und des Klimas innerhalb der Konstruktion ergab, dass die Werte im Idealbereich lagen. Die Holzfeuchte erreichte Messwerte von 9,1 % und die relative Luftfeuchtemessung ergab Werte von 53,2 %. Ein Feuchteproblem lag zur Freude des Betreibers somit nicht vor.

Jedoch zwei handwerkliche Fehler konnte der Sachverständige bei allen fünf Schadensstellen feststellen: Zu einem wurde die Verschraubung am Plattenstoß an einigen Punkten nicht ausgeführt. Zum anderen war der Auflageklotz der unteren Federbrettlage nicht fixiert gewesen und seitlich weggewandert. Dadurch vervierfachte sich der Bereich der Durchbiegung von Auflagepunkt zu Auflagepunkt. Dies erklärte schlussendlich auch die auffällig große Durchbiegung in den Schadensbereichen bei der Begehung. Die Plattenstöße waren somit dieser Überbelastung durch die zum Teil fehlenden Verschraubungen und den Belastungen am Plattenstoß nicht mehr gewachsen: Sie hoben sich ab. Das Linoleum konnte diese Kräfte nicht überbrücken und riss.

In der Norm DIN 18032-2(Teil 2) "Sportböden, Anforderungen, Prüfungen" steht in der Tabelle 1 "Konstruktionsabhängige Einzelanforderungen an Sportböden" in der Zeile 13 eindeutig: "Die Unterkonstruktion, die die Nachgiebigkeit des Bodens bewirkt, darf sich in ihrem Verhalten weder unter dynamischen noch unter statischen Beanspruchungen wesentlich verändern. Verbindungen in der Unterkonstruktion müssen den vorgenannten Belastungen dauerhaft standhalten."

Verantwortlichkeit

Sportboden-Verleger in der Pflicht

Die Verantwortlichkeit liegt in diesem Fall eindeutig bei dem Handwerksbetrieb, der den Sportboden einbaute. Die nicht fachgerechte Ausführung, immer wieder die Punktfixierung der Auflageklötze und Verschraubungen am Plattenstoß auszulassen, war der Auslöser des Schadens. Der Betreiber verzichtete jedoch nach über zehn Jahren der Nutzung darauf zu prüfen, ob noch ein Rechtsanspruch für eine Gewährleistung bestand und dem nachzugehen. Er war froh, ein reparables Problem zu haben und bat um einen Sanierungsvorschlag.

Vom Sachverständigen wurden folgende Sanierungsschritte empfohlen:

-Bei den Rissen ca. 40 cm breit (20 cm links und 20 cm rechts) mit einer Handkreissäge die Sperrholzplatte inklusive Linoleumboden durchschneiden, entfernen und entsorgen.
-Ca. 5 cm breit den Linoleumboden zurückschneiden und inklusive Klebstoff entfernen und in diesem Bereich die bestehende Sperrholzplatte nachschrauben.
-Kontrolle, ob in dem Bereich die Unterlegklötze richtig positioniert und fixiert sind, gegebenenfalls korrigieren.
-Neue Sperrholzplatte einbauen und verschrauben.
-Neues Linoleum verlegen, verfugen und fehlende Linierung ergänzen.

Um für zukünftig auftretende Schäden dieser Art gewappnet zu sein, entschieden sich die Verantwortlichen, ausreichend Linoleumbeläge und Markierungsfarbe zu bestellen sowie den Überschuss einzulagern. Für die drei undichten Bodenhülsen, in die Wasser eingedrungen war, beauftragte der Bauherr eine Spezialfirma, die diese wieder fachgerecht abdichtete.
Unverschraubte Sperrholz-Trägerplatten lassen Linoleumbelag reißen
Foto/Grafik: Weinzierl
Die Sperrholzträgerplatte zeichnete sich im Linoleumbelag der Sporthalle deutlich ab und sorgte für einen Höhenunterschied in der Oberfläche.
Unverschraubte Sperrholz-Trägerplatten lassen Linoleumbelag reißen
Foto/Grafik: Weinzierl
Der entstandene Riss im Linoleumbelag untermauerte die starken Belastungen, die auf die Fußbodenkonstruktion einwirkten.
Unverschraubte Sperrholz-Trägerplatten lassen Linoleumbelag reißen
Foto/Grafik: Weinzierl
Aufgrund der fehlenden Verschraubung der Trägerplatten bildeten diese sogenannte "Überzähne".
Unverschraubte Sperrholz-Trägerplatten lassen Linoleumbelag reißen
Foto/Grafik: Weinzierl
Die Holzfeuchten und das Klima in der Konstruktion ergaben Werte, die im Idealbereich lagen.
Unverschraubte Sperrholz-Trägerplatten lassen Linoleumbelag reißen
Foto/Grafik: Weinzierl
Die relative Luftfeuchtemessung zeigte Werte von 53,2 %, die nicht auffällig waren.
Unverschraubte Sperrholz-Trägerplatten lassen Linoleumbelag reißen
Foto/Grafik: Weinzierl
Der Autor
Ernst Weinzierl ist von der Handwerkskammer
Niederbayern/Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Parkett und Bodenbeläge.

Sachverständigenbüro Ernst Weinzierl
Brückenstraße 5 84137 Vilsbiburg
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aus FussbodenTechnik 01/26 (Handwerk)